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So sind Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber noch attraktiver

Viele der rund 2,4 Millionen Beschäftigten im kom­munalen öffent­lichen Dienst haben trotz Ab­sicherung durch die Zusatz­versorgungs­kasse (ZVK) eine Versorgungs­lücke. Mit der Sparkassen-Kommunalrente haben Sie als Arbeit­geberin oder Arbeitgeber im kommunalen öffent­lichen Dienst jetzt die Möglich­keit, Ihren Beschäftigten bei der Schließung dieser Lücke ganz einfach zur Seite zu stehen: Mit wenig Aufwand können Sie die tarif­vertraglichen An­forderungen erfüllen – und darüber hinaus gegebenenfalls Sozial­abgaben sparen.

Ihr Vertragspartner

Ihre Vor­teile im Über­blick

  • Erfüllung tarif­vertrag­licher Anforderungen
  • Anreize für die Entgelt­umwandlung der Beschäftigten
  • Abfedern des sinkenden Versorgungs­niveaus der gesetz­lichen Rente
  • Verringerung der Versorgungs­lücke
  • Bindung und Gewinnung von Beschäftigten
  • Sonder­konditionen ab der ersten Person
  • In der Regel einfache Antrags­abwicklung
  • Gegebenen­falls Einsparung von Sozial­abgaben
  • Geringer Verwaltungs­aufwand durch digitales Tool SV bAV Manager
Ihr nächster Schritt

Sie möchten sich beraten lassen, haben noch offene Fragen oder brauchen weitere Informationen – vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin.

Details

Sparkassen-Kommunalrente: Alle Informationen im Detail

  • Sie können frei­willig den gesetz­lichen Arbeit­geber­zuschuss zur Entgelt­umwandlung zahlen, solange der Tarif­vertrag noch keine Regelung vorsieht.
  • Die Sparkassen-Kommunalrente ist die betrieb­liche Alters­vorsorge für den kommunalen öffentlichen Dienst – und damit eine genauso not­wendige wie sinnvolle Ergänzung der bestehenden Zusatz­versorgungs­kasse.
  • Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber haben mit der Sparkassen-Kommunalrente die Möglichkeit, Ihre Beschäftigten mit einer attraktiven betrieblichen Altersvorsorge (bAV) zu belohnen und so zu einem wichtigen Bestand­teil der Alters­sicherung für Ihre Beschäftigten beizutragen.
  • Das Beste: Mit wenig Auf­wand können Sie die tarif­vertrag­lichen Anforderungen erfüllen, gegebenenfalls Sozialabgaben sparen und sich bestehenden und potenziellen Beschäftigten gegenüber als attraktive Arbeitgeberin oder attraktiver Arbeitgeber präsentieren.
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Durchführungswege

Die zwei Durchführungs­wege

Für die Sparkassen-Kommunalrente gibt es zwei unter­schiedliche Durchführungs­wege, die Sie für Ihre Beschäftigten wählen können: die Direkt­versicherung und die Unterstützungs­kasse.
Egal für welche Lösung Sie sich als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber entscheiden: Alle zwei bieten Ihren Beschäftigten im kommunalen öffentlichen Dienst je nach Situation steuerliche Vorteile und ggf. die Ersparnis von Sozialabgaben.
Welche Variante sich am besten für Sie und Ihre Beschäftigten eignet, hängt von Ihren individuellen Zielen und Wünschen ab. Ihre persönlichen Ansprechpartner beraten Sie gerne hierzu.

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FAQ

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Sparkassen-Kommunalrente

Wer berät meine Beschäftigten zur Sparkassen-Kommunalrente?

Die Beratung übernehmen speziell geschulte Berater­innen und Berater für betrieb­liche Alters­vorsorge in der Sparkassen-Finanzgruppe. Dabei wird den Besonder­heiten des öffentlichen Dienstes ein besonderes Augen­merk geschenkt.

Wie funktioniert die Beantragung und Verwaltung der Sparkassen-Kommunalrente?

Die Sparkassen-Kommunalrente hat keiner­lei Berührungs­punkte mit Ihrer Bilanz. Die Beiträge sind als Betriebs­ausgaben abzugs­fähig.

Wie wirkt sich die Sparkassen-Kommunalrente auf die Pflichtbeiträge der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers beziehungsweise der Beschäftigten für die Zusatzversorgung über die Zusatzversorgungskasse (ZVK)/Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) aus?

Die Pflicht­beiträge bleiben in unver­änderter Höhe bestehen.

Werden zusätzliche Beiträge zur Absicherung der Insolvenz fällig?

Bei einer Direkt­versicherung fallen generell keine PSVaG-Sicherungs­gebühren an. Sofern Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber nicht insolvenz­fähig sind, zum Beispiel als Körper­schaft des öffentlichen Rechts, fallen auch bei der Unterstützungs­kasse keine Sicherungs­­gebühren an.

Was passiert, wenn der Versorgungsträger ausfällt?

Die Versicherer sind als Träger der Sparkassen-Kommunalrente mehr­fach gegen Aus­fall ab­gesichert: Sie unter­liegen der staat­lichen Auf­sicht, sind Mitglied eines der größten Finanz­verbunde der Welt und darüber hinaus Mitglied der Protektor Lebensversicherungs-AG, des staatlichen Sicherungsfonds der Lebens­versicherungs­unternehmen. Da die Unterstützungs­kasse die Versorgungs­leistungen ausschließlich durch Abschluss deckungs­gleicher Rückdeckungs­versicherungen finanziert, gelten diese Schutz­mechanismen mittel­bar auch für die Unterstützungs­kasse.

Wie ist es mit der Rentnerverwaltung für mich als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber?

In der Direkt­versicherung haben Sie keine Auf­wände. Die Versteuerung erfolgt im Rahmen der Einkommensteuer­erklärung Ihres Beschäftigten auf Grund­lage einer von uns vor­genommenen Renten­bezugs­mitteilung. In der Unterstützungs­kasse kommt dagegen das Lohnsteuer­abzugsverfahren zum Tragen. Sie haben die Wahl, ob Sie die Aus­zahlung der Renten selbst vor­nehmen oder die Leistungs­auszahlung inklusive Abführung der Lohnsteuer und Verbeitragung der Leistungen in der Sozial­versicherung zu attraktiven Konditionen auf die Unterstützungs­kasse übertragen möchten.

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