Mit Vermögenswirksamen Leistungen (VL) können Sie entspannt ein Vermögen aufbauen. Denn Sie profitieren dabei gleich von doppelter Power: Meist helfen arbeitgebende Unternehmen und – unter bestimmten Voraussetzungen¹ – der Staat kräftig mit.
Vertragslaufzeit | 7 Jahre |
Betrag | Ab 5 – 40 Euro regelmäßig |
Verfügbarkeit | Während der Vertragslaufzeit können Sie nur eingeschränkt auf Ihr angespartes Vermögen zugreifen.2 Nach Ablauf dieser 7-jährigen Sperrfrist ist Ihr Vermögen flexibel verfügbar. |
Vielfach beteiligt sich das arbeitgebende Unternehmen, indem es den VL-Betrag ganz oder teilweise übernimmt – bis zu 40 Euro im Monat. Dies kann freiwillig erfolgen oder im Tarifvertrag geregelt sein. Selbst wenn das nicht der Fall sein sollte, können Sie durch Gehaltsumwandlung vermögenswirksam sparen. Das heißt, Ihr arbeitgebendes Unternehmen überweist regelmäßig einen Teil Ihres Gehalts direkt auf Ihren VL-Vertrag. Dazu ist Ihr arbeitgebendes Unternehmen gesetzlich verpflichtet.
Falls Sie während der Vertragslaufzeit Ihr arbeitgebendes Unternehmen wechseln, kann das neue Unternehmen für Sie weiter sparen. Dazu benötigen wir lediglich die neuen Arbeitgeber-Daten.
Vom Staat werden Sie als Zulagenberechtigte oder Zulagenberechtigter zusätzlich mit 20 Prozent – bis zu 80 Euro – Arbeitnehmersparzulage pro Jahr belohnt.1
Mit einem VL-Anschlussvertrag nutzen Sie ganz bequem weiter den möglichen Arbeitgeber-Zuschuss und die mögliche staatliche Förderung. Dieser wird automatisch für Sie eingereicht. So können Sie langfristig Vermögen aufbauen.
1 Der Arbeitgeber-Zuschuss stellt lohnsteuer- und sozialabgabenpflichtigen Arbeitslohn dar. Zulagenberechtigt sind in Deutschland auf Antrag unbeschränkt steuerpflichtige Ledige mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis zu 40.000 Euro bzw. Verheiratete/ eingetragene Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis zu 80.000 Euro bei Zusammenveranlagung. Das Bruttoeinkommen kann allerdings deutlich über den genannten Einkommensgrenzen liegen. Beschränkt Steuerpflichtige erhalten die Arbeitnehmersparzulage auf Antrag unabhängig von der Höhe Ihres Einkommens.
2 Bei Verfügungen vor Ablauf der Sperrfrist ist zu beachten, dass ggf. Ansprüche auf die staatliche Arbeitnehmersparzulage verfallen und Gebühren für die Vertragsauflösung anfallen.
Aussagen gemäß aktueller Rechtslage, Stand: April 2023. Die steuerliche Behandlung der Erträge hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen ab und kann künftig auch rückwirkenden Änderungen (zum Beispiel durch Gesetzesänderungen oder geänderte Auslegung durch die Finanzverwaltung) unterworfen sein.
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