Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Das LkSG verpflichtet Unternehmen ab einer Beschäftigtenanzahl von 1.000 Mitarbeitenden
ab dem 01.01.2024 zur Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens, um Beschwerden in Bezug auf mögliche Menschenrechts- und Umweltverstöße entlang der eigenen Lieferkette oder im eigenen Geschäftsbereich entgegen zu nehmen.
Die Sparkasse Darmstadt und Dieburg unterstützt das Ziel des LkSG und hat daher die Möglichkeit eingerichtet, eine Beschwerde einzureichen. Falls Sie eine Beschwerde im Zusammenhang mit dem LkSG an uns richten wollen, bitten wir Sie, uns diese per E-Mail über den untenstehenden „Button“ zukommen zu lassen.

Sämtliche von Ihnen gemachten Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

Weitere Details zum weiteren Ablauf nach Eingang Ihrer Beschwerde entnehmen Sie bitte der Verfahrensordnung.

Die Verfahrensordnung und die Grundsatzerklärung finden Sie hier.


English version: Act on Corporate Due Diligence Obligations in Supply Chains (LkSG)

Kontakt

Sparkasse Darmstadt und Dieburg
LkSG-Beauftragter
Rheinstr. 10-12
64283 Darmstadt
E-Mail: lksg@sparkasse-dadi.de

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