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Unsere BLZ & BIC
BLZ50852651
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Grobe Fahr­lässigkeit ist die Verletzung der erforder­lichen Sorg­falt in einem besonders hohen Maße. So ist es beispielsweise grob fahrlässig, Fett unbeaufsichtigt auf dem Herd zu erhitzen oder eine Kerze anzuzünden und dann aus dem Haus zu gehen. Ver­ursachen Sie den Schaden grob fahrlässig, sieht das Gesetz in der Regel eine Kürzung der Entschädigungs­leistung vor.

Wenn Sie sich für die Tarif­variante Top unserer Hausrat­versicherung entscheiden, verzichten wir auf eine solche Kürzung, in der Tarif­variante Komfort gilt der Verzicht bis zu einer Entschädigungs­höhe von 10.000 Euro.

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